Sie möchten die Arbeit der Münchner Regenbogen-Stiftung unterstützen und weiterentwickeln? Hierzu ist eine testamentarische Verfügung ein guter Weg. Mit Ihrem letzten Willen können Sie Ihren Nachlass in Ihrem Sinne regeln.
Die Stiftungsverwaltung bietet daher für Stifterinnen und Stifter sowie andere Stiftungsinteressierte eine besondere Serviceleistung in diesem Bereich an:
- Beratung zum Thema Zustiftung und Spenden sowie den steuerrechtlichen Fragen
- kostenlose Testamentsberatung (vor der Erstellung einer letztwilligen Verfügung wird die Kontaktaufnahme zur Stiftungsverwaltung empfohlen – Tel. 233-49301)
- Nachlassabwicklung (z. B. Auflösung der Wohnung, Abwicklung der laufenden Verträge, Erfüllung von Vermächtnissen, Übernahme von Kapitalvermögen und Immobilienbesitz in die Verwaltung der Stiftung usw.)
- Erfüllung testamentarischer Auflagen (z. B. Grabpflege)
Nachlässe zugunsten der Münchner Regenbogen-Stiftung werden mit hohem fachspezifischem Wissen von der Stiftungsverwaltung der Stadt München bearbeitet. Ein Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter juristischer Leitung übernimmt auf Wunsch die Aufgaben einer Testamentsvollstreckung.
Die Stiftungsverwaltung kümmert sich beispielsweise um die Wohnungsauflösung, die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen und natürlich auch um die Errichtung einer eigenen Stiftung, wenn dies testamentarisch verfügt ist. Kapitalvermögen und Immobilienbesitz werden im Auftrag der Stiftungsverwaltung durch professionelle städtische Dienstleister versorgt.
Auch die Pflege von Grabstätten und die Erfüllung von anderen Auflagen werden gewissenhaft von der Stiftungsverwaltung veranlasst und überwacht.
Die Stiftungsverwaltung kann dabei auf ein langjähriges, fundiertes und professionelles Netzwerk von Kooperationspartnerinnen zurückgreifen.
Kapitalmanagement
Die Spezialisten der Stadtkämmerei legen das Kapitalvermögen der Münchner Regenbogen-Stiftung nach Auftrag der Stiftungsverwaltung bestmöglich an. Im Vordergrund stehen der Kapitalerhalt, eine gute Rendite und die Verfügbarkeit der Erträge für den Stiftungszweck. Dies entspricht dem gesetzlichen Auftrag gemäß Art. 6 Bayerisches Stiftungsgesetz: „Das Vermögen der Stiftung ist sicher und wirtschaftlich zu verwalten. Es ist vom Vermögen anderer Rechtsträger getrennt zu halten.“
Immobilienmanagement
Die Verwaltung von Stiftungsimmobilien hat seit dem Jahr 2012 die GEWOFAG Holding GmbH, eine 100%ige Tochter der Landeshauptstadt München, übernommen. Mieteinnahmen sowie Erträge aus Erbbaurechten ermöglichen neben den Zinseinnahmen aus Kapitalvermögen eine
nachhaltige Verwirklichung der Stiftungszwecke der Münchner Regenbogen-Stiftung.
Die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) „Erben und Vererben“ gibt Antworten auf viele wichtige Fragen des Erbrechts und kann auf der Internetseite des BMJV bestellt oder heruntergeladen werden.