Die Satzung
Die Satzung einer Stiftung ist sozusagen ihr Grundgesetz. Die Satzung der Münchner Regenbogen-Stiftung wurde vom Kreis der Gründungseinrichtungen mit der Stiftungsverwaltung der Landeshauptstadt München erstellt.
Der Stiftungsbeirat
Der Stiftungsbeirat berät über die thematischen Schwerpunkte der Verwendung der Stiftungserträge, er legt die Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit fest und kann auch Veranstaltungen durchführen. Auch in der Vernetzung der Stiftung (z. B. innerhalb der LGBT*-Community) kann er aktiv sein. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (z. B. Satzungsänderungen) werden dort diskutiert.
Im Beirat sind folgende Einrichtungen vertreten:
- Leiterin/Leiter der Stiftungsverwaltung
- Leiterin/Leiter der Koordinierungsstelle
- je ein Mitglied der drei mitgliederstärksten Stadtratsfraktionen
- je eine Vertreterin/ein Vertreter von Sub e.V., Lesbentelefon e.V., Münchner Aids-Hilfe e.V., GOC München e.V., TransMann e.V. und Diversity München e.V.
Der Beirat trifft sich ein bis zwei Mal im Jahr, er kann auch Untergruppen zu bestimmten Themen/Aufgabenstellungen bilden, die sich dann eigenständig organisieren und treffen.
Die Stifterinnen- und Stifterversammlung
Dieses Gremium dient der Information der Stifterinnen und Stifter über die Entwicklung der
Stiftung, ihre Aktivitäten und Fördermaßnahmen. Sie findet alle zwei Jahre statt und ist als
beratendes Gremium für Beirat und Stiftungsverwaltung eingerichtet.