Grundsätzlich gibt es folgende Antragsmöglichkeiten:
- Projekt- oder Maßnahmeförderung
- Antrag auf Einzelfallhilfen
Projekt- oder Maßnahmeförderung
Die Projekte / Maßnahmen, für die Anträge eingereicht werden können, müssen den Vorgaben der Stiftungssatzung entsprechen: Die Projekte / Maßnahmen müssen der Gleichstellung oder Antidiskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern dienen.
Es können ausschließlich Projekte / Maßnahmen aus folgenden Bereichen gefördert werden:
- Gesundheitswesen
- Sport
- Wohlfahrtswesen (Soziales)
- Jugend- und Altenhilfe
- Kunst und Kultur
- Bildung und Erziehung
Antragstellende Einrichtungen müssen als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der Abgabenordnung §§ 51 ff AO anerkannt sein (Gemeinnützigkeit).
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, also bevor kostenwirksame Festlegungen getroffen wurden (z.B. Vertragsabschluss, Anmietung, Auftragserteilung).
Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich! Auf die Förderung durch die Stiftung muss in allen Materialien der Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen werden (Flyer, Internetauftritt, Pressetexte usw.).
Nicht gefördert werden können i.d.R.rein interne Maßnahmen (z.B. Mitgliederversammlung) sowie Catering.
Antragsverfahren bei Projekt- oder Maßnahmeförderung:
Vor Antragstellung Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen:
Tel: 089 233-25535 / 233-26536 oder kgl.dir@muenchen.de
Den Projektförder-Antrag erhalten Sie bei Kontaktaufnahme von der Koordinierungsstelle zugesandt.
Den Antrag richten Sie dann bitte an:
Landeshauptstadt München
Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Angertorstr. 7, 80469 München
Der Antrag kann eingescannt und per Mail an die Koordinierungsstelle gesandt werden:
kgl.dir@muenchen.de
Einzelfallhilfen
Die Stiftung kann Beihilfen für bedürftige Lesben, Schwule oder Transgender gewähren.
Hierfür gibt es ein gesondertes Antragsverfahren, welches über die Beratungsstellen von Sub e.V., LeTRa, Trans*-Inter*Beratungsstelle sowie über die Münchner Aids-Hilfe geregelt ist. Auch in den Sozialbürgerhäusern (Zuständigkeit nach Wohnort) können Anträge gestellt werden.
Eine direkte Antragstellung bei der Stiftung ist nicht möglich!
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle (s.o.) wenden.