Satzung & Gremien

Die Satzung

Die Satzung einer Stiftung ist sozusagen ihr Grundgesetz. Die Satzung der Münchner Regenbogen-Stiftung wurde vom Kreis der Gründungseinrichtungen mit der Stiftungsverwaltung der Landeshauptstadt München erstellt.

Der Stiftungsbeirat

Der Stiftungsbeirat berät über die thematischen Schwerpunkte der Verwendung der Stiftungserträge, er legt die Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit fest und kann auch Veranstaltungen durchführen. Auch in der Vernetzung der Stiftung (z. B. innerhalb der LGBTIQ*-Community) kann er aktiv sein. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (z. B. Satzungsänderungen) werden dort diskutiert.

Im Beirat sind folgende Einrichtungen vertreten:

Der Beirat trifft sich ein bis zwei Mal im Jahr, er kann auch Untergruppen zu bestimmten Themen/Aufgabenstellungen bilden, die sich dann eigenständig organisieren und treffen.

Die Stifter*innenversammlung

Dieses Gremium dient der Information der Stifter*innen über die Entwicklung der Stiftung, ihre Aktivitäten und Fördermaßnahmen. Sie findet alle zwei Jahre statt und ist als beratendes Gremium für Beirat und Stiftungsverwaltung eingerichtet.